Informationen rund um Corona

Teilnehmer und Besucher

Informationen zu den Coronaregeln und Hygienemaßnahmen

 

Liebe Teilnehmer und Besucher,

 

wir freuen uns, Euch in diesem Jahr wieder zu Gast zu haben.

 

Für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist Folgendes vorzuweisen:

- Impfnachweis oder

- Genesungsnachweis oder

- Testnachweis (Nachweis negativer Schnelltest aus zugelassenem Testzentrum oder vergleichbar, max 24 h alt)

 

Zusätzlich nehmen wir die Kontaktdaten aller Personen, die das Gelände betreten, auf. Dies kann wahlweise über den Anwesenheitsnachweis oder über die Luca-App erfolgen. Ihr erleichtert uns eine zügige Abwicklung, wenn ihr den Anwesenheitsnachweis ggf. schon ausgefüllt mitbringt.

 

Auf dem Außengelände besteht KEINE Maskenpflicht. Sobald Ihr geschlossene Räumlichkeiten betretet besteht Maskenpflicht. Hierzu gehören u.a. die Meldestelle und auch die sanitären Anlagen.

 

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Anwesenheitsnachweis 2021.pdf
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1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt ausschließlich über den Goosekamp aus Richtung Großenwede “Anwesenheitsnachweis“/Testverpflichtung: Der Anwesenheitsnachweis ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS von jedem Reiter/Begleiter/Besucher/Helfer unterschrieben – bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Alternativ ist das Einchecken mit der Luca App möglich. Verpflichtend muss vor Betreten des Turniergeländes ein tagesaktueller, beglaubigter Corona-Schnelltest durchgeführt werden. Das negative, schriftliche Testergebnis ist mitzuführen und auf Verlangen dem Veranstalter oder den örtlichen Behörden vorzuzeigen. Ohne negatives Testergebnis und Anwesenheitsnachweis bzw. LucaApp ist kein Start/Besuch möglich. Wem es nicht möglich ist, ein tagesaktuelles Testergebnis von außerhalb mitzuführen, hat die Möglichkeit vor Ort/ Betreten des Geländes einen Test durch einen Mitarbeiter des ASBs durchführen zu lassen. Für vollständig geimpfte und genesenen Personen sowie Kinder in einem Alter von bis einschließlich 14 Jahren entfällt die Testpflicht. Den Anweisungen der eingesetzten Ordner/Veranstalter/Hygienebeauftragten ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Missachtung der Anweisungen kann der Ausschluss für die Veranstaltung erfolgen.

 

2. Am Einlass erfolgt auch die Ausgabe der Tagesbänder. Das eingesetzte Personal (Richter, Parcourschefs, Parcoursdienst, Sanitätsdienst, Ordner, etc.) erhält ebenfalls Tagesbänder und wird unter Einhaltung der Abstandsregeln positioniert. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.

 

3. Auf dem gesamten Gelände sind in jedem Fall die Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten. Sanitäre Anlagen, getrennt nach Damen und Herren, stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Desinfektionsmittel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und an strategischen Punkten verteilt/aufgestellt. In geschlossenen Räumen, ausgewiesenen Bereichen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen von einem Mund-Nasenschutz verpflichtend. Die Hygienebeauftragten werden die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Einhaltung dieser Bestimmung kontrollieren. Sollte sich eine Person nicht an die Regelungen halten, hat sie unverzüglich die Anlage zu verlassen. Bei TeilnehmerInnen erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Nenngeldes. 

 

4. Auf dem Parkplatz ist zwischen den LKW´s und Gespannen ausreichend Abstand einzuhalten (3 Meter).

 

5. Die Meldestelle darf nur in dringenden Notfällen und mit Einhaltung der Abstandsrichtlinien einzeln betreten werden. Die Startbereitschaft und ev. Änderungen haben telefonisch oder per Internet (equi-score) zu erfolgen. Alle Starter- und Ergebnislisten werden nur online unter equi-score zur Verfügung gestellt.

 

6. Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter. Es wird nach Coronavorgaben der Gastronomie gehandelt.

 

7. Siegerehrungen (immer für die ersten 3 platzierten Paare) finden nur zu Pferde statt. Alle weiteren Schleifen gibt es auf dem Turnierplatz in der Meldestelle (darf nur einzeln betreten werden).

 

8. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Pro Veranstaltungstag sind 1000 Zuschauer zugelassen.

 

9. Sollten sich auf Grund der Corona-Krise weitere Einschränkungen oder Lockerungen ergeben, werden diese natürlich berücksichtigt

 

Der Vorstand

 

 

 



Kontakt

Reit-und Fahrverein Schneverdingen e.V.
Goosekamp 10

29640 Schneverdingen


Tel. +49 (0) 0173 / 6064264

Info@reitverein-schneverdingen.de